Büro von Harald Sievers

Logo - Harald SieversHarald Sievers .
Steuerberater .
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D-24589 Nortorf .

in Kooperation mit a
Rechtsanwältin Annette Sieckmann a
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Aktuelle Steuernews

Hier stellen wir Ihnen aktuelle Steuer Änderungen vor. Stets aktuell und kompetent. Sehen Sie bitte regelmäßig vorbei, damit Sie auf dem Laufenden bleiben.

Abgabenordnung - Aug. 2026

  • Erlass von Nachzahlungszinsen wegen freiwilliger Steu-erzahlung

    Insbesondere bei Betriebsprüfungen, bei denen die Feststel-lungen schon klar sind und die sich schlimmstenfalls noch Jahre hinziehen, kann mit einer freiwilligen Steuerzahlung die Höhe der Nachzahlungszinsen nach § 233a AO reduziert werden.

    Denn nach § 233a Abs. 8 S. 1 EStG sind zwar Nachzahlungs-zinsen festzusetzen, aber von der Finanzkasse wegen freiwil-liger Vorauszahlungen wieder zu erlassen.

    Nun stellte sich in der Praxis die Frage, ob es sich bei dieser gesetzlichen Regelung um eine Billigkeitsregelung i. S. v. §§ 163, 227 AO handelt.

    Auf Bund-Länder-Ebene wurde diese Frage verneint.

    Will heißen:
    Der Antrag auf Erlass der Nachzahlungszinsen wegen freiwilliger Steuerzahlungen lässt kein Ermessen des FA zu.

    Es muss keine übergeordnete Behörde seine Zustimmung ge-ben.

    PRAXISTIPP ...
    In der Praxis scheitert der Erlass von Nachzahlungszinsen we-gen freiwillig geleisteter Steuerzahlungen oftmals, weil nicht klar präzisiert wurde, wofür genau die freiwillige Zahlung ei-gentlich geleistet wird.

    Vor der Überweisung ist also unbedingt Rücksprache mit einem Bearbeiter in der Finanzkasse zu halten und bei der Über-weisung sind unmissverständliche Angaben zum Grund der Zahlung zu berücksichtigen.

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